FAQ


  • Aufnahme: Die Aufnahme erfolgt sofort auf schriftlichen Antrag. Ausnahme: Zur Aufnahme in die Anfängergruppe besteht eine Wartezeit von über einem Jahr.
    Ein Aufnahmeschein finden Sie unter dem Menüpunkt "Der Verein" im Bereich "Downloads". Bitte auf den Namen des neuen Mitglieds ausfüllen, entsprechend unterschreiben und entweder persönlich abgeben oder per Post an unsere Geschäftsstelle, Am Stadtbad 7-9, 46537 Dinslaken schicken.
    Für Kinder mit Schwimmkenntnissen finden mehrmals jährlich Vorschwimmen statt. Ein erfahrener Trainer beurteilt die Fähigkeiten des Kindes und teilt das Kind einer Schwimmgruppe zu.
  • Bankeinzug: Die Zahlung der Monatsbeiträge per SEPA-Lastschrift spart deutlich Kosten und erleichtert unseren Verwaltungsaufwand erheblich.
  • Beiträge (Stand 01.07.'11) monatlich: Jugendliche: 10,00 €, Erwachsene: 14,00 €, Familien: 22,00 €Die Halbjahresbeiträge werden im Voraus jeweils zum 01.02. bzw. zum 01.07. abgebucht.
    einmalig: 3 Monatsbeiträge als Aufnahmegebühr, Schwimmausbildung einmalig: 70,00 €
    Eine ausführliche Erläuterung gibt unsere Beitragssatzung im Menüpunkt "Der Verein" unter "Downloads"
  • Eintrittscoin: Jedes aktive Mitglied erhält gegen Zahlung eines Pfands von 10€ einen Dauer-Einlasscoin, der nur zu den Trainingszeiten (Gruppenbezogen) des SCD funktioniert und auch zum Abschließen des Spindes dient. Bei Verlust des Coin entstehen Kosten von 10,00 € für eine Neuproduktion. Der Coin bleibt Eigentum des SCD.
  • Geschäftszeiten: Unsere Büro ist Dienstags und Donnerstags von 17 Uhr bis 19 Uhr besetzt.
  • Jahreshauptversammlung (JHV): Die JHV findet jährlich im März statt. Hier wird Rechenschaft über das vergangene Jahr abgelegt, die Mitglieder des Vorstands gewählt und die Gewinner der Pokalwertung geehrt. Zur JHV sind alle Mitglieder eingeladen; alle ab 16 Jahre sind stimmberechtigt.
  • Jugendausschuss: Der Jugendausschuss kümmert sich um die außersportlichen Belange des Vereins und vertritt die jugendlichen Mitglieder im Vorstand. Er besteht aus Jugendwartin, Jugendwart und vier Jugendsprechern, die alle zwei Jahre bei der Jugendvollversammlung gewählt werden. Die gewählten JA-Mitglieder werden von einer beliebigen Zahl an Beisitzern unterstützt.
  • Jugendvollversammlung (JVV): Die JVV findet alle zwei Jahre vor der JHV statt. Hier wird der Jugendausschuss gewählt. Zur JVV sind alle Mitglieder eingeladen; alle zwischen 12 und 20 Jahren sind stimmberechtigt.
  • Kündigung: Durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen
  • Masters: Wer 20 Jahre oder älter ist, gehört im Schwimmsport zu den „Masters“.
  • Mitarbeiter: Etwa 35 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) sorgen dafür, dass „der Laden läuft“...
  • Schwimmausschuss: Der Schwimmausschuss ist das Gremium aller Mitarbeiter(innen) „vom Beckenrand“. Unter Vorsitz des Technischen Leiters werden bei drei bis vier Schwimmausschuss-Sitzungen im Jahr alle organisatorischen Angelegenheiten geregelt.
  • Sportfähigkeitsattest: Jedes Mitglied einer Wettkampfgruppe muss einmal jährlich seine Sportfähigkeit durch ein ärztliches Attest belegen.
  • Trainingszeiten: Die Trainingszeiten sind abhängig von der jeweiligen Übungsgruppe. Einzelheiten können dem Belegungsplan entnommen werden.
  • Vorstand: Die Verantwortlichen... Der Vorstand besteht aus vier geschäftsführenden Mitgliedern, fünf Beisitzern und den beiden Jugendwarten. Die Vorstandsmitglieder werden turnusmäßig bei der jährlichen Jahreshauptversammlung gewählt.
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